Ablauf der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG und EfbV
Der erfolgreiche Weg zum Entsorgungsfachbetrieb
Entsorgungsfachbetriebe nach §56 KrWG und EfbV müssen die dort genannten Anforderungen erfüllen, dabei ist ergänzend die "LAGA-Richtlinie zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben" zu beachten.
Das Zertifikat der ZUUM GmbH bestätigt die Erfüllung dieser Anforderungen durch den Entsorger. Nach Bedarf erfolgt ein Projektgespräch zur Festlegung des Überwachungsvertrages zwischen dem Entsorger und der ZUUM GmbH.
Basis der Zertifizierung ist der rechtsgültig unterschriebene Überwachungsvertrag mit Zertifizierungsauftrag.
Für den Zustimmungsantrag an die Behörde ist eine Darstellung des Betriebes mit Niederlassungen, Unternehmensverflechtungen, Organisation und Grösse, sowie Art der zu zertifizierenden Tätigkeit und der darin umfassten Abfälle nötig.
Nach individueller Zustimmung durch die zuständigen Genehmigungsbehörden erfolgt die Prüfung und Bewertung der Dokumentation. Eventuell notwendige Ergänzungen zur Prüffähigkeit werden besprochen und in einem Bericht zusammengefasst.
Im Rahmen der Überwachung erfolgt das Gespräch mit der Geschäftsführung, den Beauftragten und evtl. weiteren Verantwortlichen sowie die Dokumentations- und Standort-Prüfung mit Begehung. Im folgenden Abschlussgespräch werden die Ergebnisse erläutert.
Die Zertifikatsvergabe erfolgt auf Basis des Prüfberichts (Auditberichts), sofern keine schwerwiegenden Abweichungen festgestellt wurden, die der Erteilung des Zertifikats entgegenstehen. Nachträgliche Prüfungen (Nachaudits) werden nur dann notwendig, wenn schwerwiegenden Abweichungen festgestellt wurden. In der Regel werden geeignete Dokumente vom Unternehmen nachgereicht.
Jährliche Prüfungen (Überwachungsaudits) stellen die Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens sicher. Deren Begutachtungsaufwand ist gegenüber der Erstprüfung etwas vermindert und noch praxisnäher. Bei positivem Prüfungsergebnis erhält der Entsorger von der ZUUM GmbH das Zertifikat "Entsorgungsfachbetrieb" sowie Überwachungszeichen der ZUUM GmbH, welche zur Werbung für den Gültigkeitszeitraum einer Prüfung eingesetzt werden können.